Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Vivaldi
Übersicht
- I. Geltungsbereich
- II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
- III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
- IV. Rücktritt des Gastes / Stornierungen / NO-Show
- V. Rücktritt des Hotels
- VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe sowie –Rückgabe
- VII. Haftung des Hotels
- BEDINUGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES W-LAN INTERNETZUGANGS
- Abschließende Berstimmungen
I. Geltungsbereich
Die Hotel-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Vivaldi. Geschäftsbedingungen des Gastes gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
- 1. Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- 3. Bei der Buchung durch Internet Platformen(Booking.com, HRS.de, Expedia.com usw.) gelten die AGB des Vermittlers.
- 4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
- 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- 2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- 3. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- 4. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Kredit- oder EC-Karten können auch angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
- 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- 7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Gastes / Stornierungen / NO-Show
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
V. Rücktritt des Hotels
Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe sowie –Rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:30 Uhr geräumt Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 100% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotel bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
VIII. BEDINUGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES W-LAN INTERNETZUGANGS
Nutzungsvereinbarung
Die Nutzung erfolgt durch einloggen in unser WLAN. Die nachfolgend aufgeführte Nutzungsvereinbarung wird akzeptiert.
Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Areal des Hotels Vivaldi beschränkt. Dabei kann seitens des Hotels Vivaldi Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden.
Durch die Ausgabe des Codes übernimmt das Hotel Vivaldi keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Gast kein Recht, das Internet Aida1 auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
Hiermit wird jegliche Haftung, insbesondere für Gewährleistung und Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch die Verwendung des Aida1 übernommen. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Aida1 ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.
Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt.
Ausdrücklich untersagt ist es dem Gast insbesondere, das Aida1 zum Download oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
Jede missbräuchliche Verwendung des Aida1, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder das Hotel Vivaldi nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
Sollte das Hotel Vivaldi durch die Verwendung des Aida1 durch den Gast aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Gast verpflichtet, das Hotel Vivaldi diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Aida1 jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn ich mich ins WLAN des Hotel Vivaldi einlogge, stimme ich obiger Nutzungsvereinbarung zu.
IX. Abschließende Berstimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand | September 2021